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Therapeutische Lebensgemeinschaften in Spanien
§§ 27, 34, 35a ff - 41 SGB VIII

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Espana  
Flagge ES
 
Andalucia

Seit 2003 besteht die therapeutische Maßnahme in Fuengirola/ Spanien. Aus diesem Projekt entwickelte
sich seit 2013 die eingetragene Niederlassung der I.N.S.E.L.-Jugendhilfe in Spanien I.N.S.E.L. Asistencia Social a Menores, Sociedad titular para la educatión y formación, Representación en España. Dieser Schritt berechtigt uns mit allen spanischen Behörden zusammenzuarbeiten, alle staatlichen Angebote zu nutzen und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge abzuschließen.

Alle behördlichen Auflagen, wie

  • Konsultationsverfahren und Beantragung der Registerbescheinigung (NIE-Nr.)
  • Meldung beim Deutschen Konsulat in Málaga
  • Anmeldung in Spanien
  • Anmeldung Landesjugendamt Málaga
  • Anmeldung zuständiges örtliches Jugendamt
  • Anmeldung beim spanischen Schulamt und Regelschule

werden vorher/ während des Betreuungszeitraumes von I.N.S.E.L. durchgeführt.

Methodische Grundlage
SpanienDurch intensiven Sprachunterricht gekoppelt mit lerntherapeutischen Elementen und enger therapeutischer Anbindung sowie letztlich der Einschulung ins spanische Regelschulsystem oder beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen, ist so eine langfristig ausgerichtete, individuell angepasste, soziale (Re-)Integration zu realisieren. I.N.S.E.L. Jugendhilfe Ein therapeutisches Milieu, wie wir es in unserem Angebot herstellen, bedeutet nicht eine Therapeutisierung des Alltages, sondern die Einbeziehung von Störungsbild, Ressourcen und Handlungsdynamik in die Wahrnehmung der Jugendlichen durch die Betreuenden und durch die gruppenübergreifenden Dienste sowie deren erzieherische Haltung und Art der strategischen Umsetzung von Interventionen. Bei diesemVorgehen begreifen wir dies als dynamischen Prozess, der einer regelmäßigen Reflexion unterliegt. Ein regelmäßiger Austausch über diese Strukturen in Form von interkollegialer Supervision rundet den therapeutischen Ansatz ab. Die SpanienBearbeitung der Biografie auf der Grundlage tragfähiger Beziehungen wird durch begleitete Telefonate und gegenseitigen Besuchen zwischen Betreuten und sorgeberechtigten KE therapeutisch begleitet und kontinuierlich weitergeführt.

Wichtigster Bestandteil der therapeutisch/ pädagogische Ausrichtung der spanischen Niederlassung ist die ortsferne, kulturfremde und sprachfremde Unterbringung, um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen wirklichen Neustart („Biografiebruch“) zu ermöglichen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Dreiteilung der Bedingungen im Zusammenwirken eine elementare Veränderung bewirkt:

      1. Ortsferne Unterbringung in Andalusien/ Spanien

  • Entlastung der nicht förderlichen Kreisläufe (Clique, Elternhaus, Täternähe)
  • Schutz vor Bedrohung (z.B. sexueller Missbrauch, Gewalt innerhalb der Familie etc.)
  • Möglichkeit zur gezielten Steuerung und Begleitung von Herkunftskontakten
  • Schul- und Lehrabschlüsse sind EU-weit anerkannt
  • Sprache ist gut zu lernen und bietet als Weltsprache ein höheres Bildungsniveau

      2. Kulturfremde Unterbringung

  • Verminderung von ausweichendem Kompensationsverhalten
  • Möglichkeiten zur Milieu- und Rollenveränderung
  • Verminderung von Entweichung
  • Starke Fixierung auf die Betreuer und Steigerung der Anpassungsleistung
  • Verhaltenserweiterung und Entkoppeln von schädlichen Verhaltensweisen
  • Förderung von Toleranz

      3. Sprachfremde Unterbringung

  • Hemmschwelle, die zur Reflexion des eigenen Verhaltens führt
  • Neue Wahrnehmung des bisherigen Ichs
  • Änderung der Kommunikationsstrategie
  • Sprache als konstituierendes Mittel des Verhaltens
  • Positive, körpereigene Ausdrucksmittel schaffen (freundlicher Gesichtsausdruck, individuelle
    zustimmende Bewegungen

Diese drei empirisch nachgewiesenen Komponenten wirken in Kombinationen übergreifend, ergänzend und vor allem verstärkend auf Handeln, Verhalten und dadurch Regulierung der Ichstabilisierung und der Überichanpassung. Im Weiterem ist dies die Grundlage für pädagogischen Erreichbarkeit und Motivation für Leistungserbringung.

Aufgrund der „gewollten“ anfänglichen Sprachschwierigkeiten und der neuen Eindrücke seines/ ihres neuen Lebensumfeldes durchlebt der/ die Teilnehmer/in seine/ ihre Denk- und Handlungsweise bewusster und beginnt sich von seinen alten Verhaltensmustern zu lösen. Es ist ihm/ ihr in dieser Situation schwerer möglich, sich verbal unangemessen gegenüber anderen (Gleichgesinnten/ deutschen Betreuern/innen) zu äußern. Er/ sie durchlebt in dieser Phase eine Zeit der Beobachtung und des Verstehens über Zuhören und der darauf folgenden Handlung.

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Die fünf Säulen der Integration
Die Fünf Säulen des Projektes

Projektdauer

Die Projektdauer ist in der Regel ab einem Jahr angelegt.

Immer mehr zeigt sich, dass es bei vielen Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen nicht genügt, kurz- bis mittelfristige, eindimensionale Interventionen und Hilfemaßnahmen einzuschieben. Wirkliche Verhaltens- und Einstellungsveränderungen sind oft nur zu erreichen, wenn eine Gesamtperspektive mit dem Ziel einer selbstbestimmten, lebbaren Zukunft geboten wird. Dabei kommt es wesentlich darauf an, dass dieser Weg durch eine schulische und methodisch beziehungsorientierte Kontinuität geprägt ist, so dass der/ die Betreute seine/ ihre Entwicklungsschritte erfahren und kontrollieren kann.

Zielgruppe / Indikation
Die Angebote richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach §§ 27, 34, 41 SGB VIII, je nach Struktur der Teileinrichtung, die bei Aufnahme zwischen 10 und 17 Jahren alt sind und mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten und deutlichen und übergreifenden Beeinträchtigungen in der psychosozialen Anpassung belastet sind, die sich wie folgt darstellen können:

  1. Störungen aufgrund familiärer Belastungen
  2. Defizite in den Bereichen Intelligenz, Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten
  3. Kombinierte Störung der Emotionen und des Sozialverhaltens; daraus resultierende
    psychische Erkrankungen, wie z.B.:
    • Reaktive Bindungsstörungen (gehemmte und ungehemmte Form)
    • Posttraumatische Belastungsstörung (PTSD)
    • Angststörungen
    • Anpassungsstörungen mit Ängsten

     4. Auffälligkeiten, die in größeren Regelgruppen

Des Weiteren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,

     5. die vermehrt aus Elternhaus/ Einrichtung abgängig sind.
     6. die sich delinquent verhalten.
     7. die Schule verweigern.
     8. deren Entwicklung sich aus Kombination der erstgenannten Punkte derart auswirkt,
        dass sie zwingend aus ihrem Lebens- und Wohnumfeld genommen werden müssen
        und gerade den räumlichen Abstand außerhalb Deutschlands benötigen, um sich
        neu zu orientieren und zu entwickeln. Nicht aufgenommen werden können Kinder,
        Jugendliche und junge Erwachsene, die

  1. erhebliche Drogenkonsummuster aufweisen.
  2. als alkoholkrank eingestuft sind.
  3. unter die klassische Haftvermeidung fallen.
  4. grundsätzlich die Maßnahme verweigern.

Eine Aufnahme nach § 35a SGB VIII ist möglich, wenn ausgeschlossen ist, dass das Kind oder die/ der Jugendliche/ junge Erwachsene als psychisch krank nach den ICD10 eingestuft ist. Die Feststellung „von seelischer Behinderung bedroht“ ist kein Ausschlusskriterium.

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Spezifische Zielsetzung

  • Befähigung zum zufriedenstellenden, alltagspraktischen Zusammenleben innerhalb der Lebensgemeinschaft/ Kleinsteinrichtung
  • Hilfestellung zum Abbau emotionaler Unsicherheiten und zum Aufbau angstreduz,ierter emotional tragfähiger Beziehungen
  • Die Jugendlichen/ jungen Erwachsenen sollen befähigt werden, Grenzen aus einer Sache selbst, nicht aus den Anweisungen eines Betreuers zu erkennen.
  • Modifikation von Einstellungen, mit denen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sich selbst und andere schädigen
  • Vermittlung von schulischem und berufsbezogenem Wissen
  • Erlangung Haupt- oder Realschulabschluss, Abitur
  • Berufsausbildungsabschluss
  • Mitgestaltung von Freizeitaktivitäten in Familie und Umfeld
  • Stärkung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung
  • Wahrung der Ganzheitlichkeit in der individuellen Entwicklung und in den pädagogischen Beziehungen.
  • In einem intensivpädagogischen Bedingungs- und Bezugsrahmen werden in natürlicher Umgebung neue Erlebnisformen und Sozialerfahrungen gefördert. Die neue, fremde kulturelle Umgebung reduziert die Anwendung der in Deutschland gewohnten Verhaltensmuster.
  • Die Projektteilnehmer/innen erfahren eine neue soziale Integration in ihrer Lebensgemeinschaft und deren Verwandtschafts- und Freundeskreisen.
  • Gemeinsame Aufarbeitung von Konflikten; Suchen nach Alternativen und Lösungen; Übernahme von alltäglichen, lebenspraktischen Aufgaben, wie z. B. Haushaltsführung, Einkauf, Kochen, Wäsche waschen, Mitbetreuung der Familienmitglieder, Kindern, Großeltern, Finanzplan, Geldeinteilung.
  • Mitgestaltung familieninterner Unternehmungen, Ausflüge, Urlaubsgestaltung
  • Förderung des neu gewonnenen Freundeskreises
  • Stärkung der Persönlichkeit. Die spanische Kultur ist geprägt von einem intensiven familiären Zusammenhalt. Das Kind/ der/ die Jugendliche/ junge Erwachsene ist das Zentrum der Familie, welches gerade im heranwachsenden Alter die größtmögliche Unterstützung seitens der Familie, Eltern, Verwandtschaft (Nachbarschaft und Freundeskreis) erhält.

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Nachbetreuung
Nach erfolgreichem Betreuungsverlauf ist im Sinne der Gesamtsteuerung die Rückführung in das deutsche System fester Bestandteil der Maßnahme. Gelernte Handlungsmuster auf der einen, als auch die mit Erfolg abgeschlossenen Regelschul-, Berufsschul- oder Ausbildungsabschlüsse auf der anderen Seite, können nahtlos in die Weiterbetreuung und Nachsorge in Deutschland übernommen werden. Für jede vollstationäre Maßnahme im Ausland gibt es einen Nachbetreuungsplatz in Schleswig-Holstein nach §§ 27, 34 ff. - 41 SGB VIII, als auch §§ 27, 30, 41 (Verselbständigung in eigenem Wohnraum). Beide Möglichkeiten stehen dem/ der Jugendlichen/ jungen Erwachsenen je nach Entwicklungsstand nach rechtzeitiger, offizieller Planung zur Verfügung.

Die therapeutischen Lebensgemeinschaften sind eingebunden in das Qualitätssicherungskonzept
der I.N.S.E.L. Jugendhilfe nach anerkannten Standards der Heimaufsicht des Landes Schleswig-Holstein. Regelmäßige Betreuung durch Einzelfall-Supervision und Dienstbesprechungen.

Aufnahme: koedukativ ab 10 Jahren       Platzzahl: 25

Allgemeiner Funktionsdienst und pädagogische Leitung:

allgemeiner Funktionsdienst

 

 

   
 

Stand: