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Seit 2003 besteht die therapeutische Maßnahme in Fuengirola/
Spanien. Aus diesem Projekt entwickelte
sich seit 2013 die eingetragene Niederlassung der I.N.S.E.L.-Jugendhilfe
in Spanien
I.N.S.E.L. Asistencia Social a Menores, Sociedad
titular para la educatión y formación, Representación
en España. Dieser Schritt berechtigt uns mit allen spanischen
Behörden zusammenzuarbeiten,
alle staatlichen Angebote zu nutzen und sozialversicherungspflichtige
Arbeitsverträge abzuschließen.
Alle behördlichen Auflagen, wie
- Konsultationsverfahren und
Beantragung der Registerbescheinigung (NIE-Nr.)
- Meldung beim Deutschen
Konsulat in Málaga
- Anmeldung in Spanien
- Anmeldung Landesjugendamt Málaga
- Anmeldung zuständiges örtliches
Jugendamt
- Anmeldung beim spanischen Schulamt und Regelschule
werden vorher/
während des Betreuungszeitraumes von I.N.S.E.L.
durchgeführt.
Methodische Grundlage
Durch
intensiven Sprachunterricht gekoppelt mit lerntherapeutischen Elementen und
enger therapeutischer Anbindung sowie letztlich der Einschulung ins spanische
Regelschulsystem oder beruflichen
Qualifizierungsmaßnahmen, ist so eine langfristig ausgerichtete, individuell
angepasste,
soziale (Re-)Integration zu realisieren.
I.N.S.E.L. Jugendhilfe
Ein therapeutisches Milieu, wie wir es in unserem Angebot herstellen, bedeutet
nicht eine Therapeutisierung
des Alltages, sondern die Einbeziehung von Störungsbild, Ressourcen und
Handlungsdynamik
in die Wahrnehmung der Jugendlichen durch die Betreuenden und durch die gruppenübergreifenden
Dienste sowie deren erzieherische Haltung und Art der strategischen Umsetzung
von Interventionen. Bei diesemVorgehen begreifen wir dies als dynamischen
Prozess, der
einer regelmäßigen Reflexion unterliegt. Ein regelmäßiger
Austausch über diese Strukturen in
Form von interkollegialer Supervision rundet den therapeutischen Ansatz ab.
Die Bearbeitung der Biografie auf der Grundlage tragfähiger Beziehungen
wird durch begleitete
Telefonate und gegenseitigen Besuchen zwischen Betreuten und sorgeberechtigten
KE therapeutisch
begleitet und kontinuierlich weitergeführt.
Wichtigster Bestandteil der therapeutisch/ pädagogische
Ausrichtung der spanischen Niederlassung
ist die ortsferne, kulturfremde und sprachfremde
Unterbringung,
um Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen wirklichen Neustart
(„Biografiebruch“) zu ermöglichen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Dreiteilung der Bedingungen
im Zusammenwirken
eine elementare Veränderung bewirkt:
1. Ortsferne Unterbringung
in Andalusien/ Spanien
- Entlastung
der nicht förderlichen Kreisläufe
(Clique, Elternhaus, Täternähe)
- Schutz vor Bedrohung
(z.B. sexueller Missbrauch, Gewalt innerhalb der Familie etc.)
- Möglichkeit zur gezielten Steuerung und Begleitung
von Herkunftskontakten
- Schul- und Lehrabschlüsse sind EU-weit
anerkannt
- Sprache ist gut zu lernen und bietet als Weltsprache
ein höheres Bildungsniveau
2. Kulturfremde Unterbringung
- Verminderung von ausweichendem
Kompensationsverhalten
- Möglichkeiten zur Milieu- und Rollenveränderung
- Verminderung
von Entweichung
- Starke Fixierung auf die Betreuer und Steigerung
der Anpassungsleistung
- Verhaltenserweiterung und Entkoppeln von
schädlichen
Verhaltensweisen
- Förderung von Toleranz
3. Sprachfremde Unterbringung
- Hemmschwelle, die zur Reflexion
des eigenen Verhaltens führt
- Neue Wahrnehmung des bisherigen
Ichs
- Änderung der Kommunikationsstrategie
- Sprache als konstituierendes
Mittel des Verhaltens
- Positive, körpereigene Ausdrucksmittel
schaffen (freundlicher Gesichtsausdruck, individuelle
zustimmende Bewegungen
Diese drei empirisch nachgewiesenen Komponenten
wirken in Kombinationen übergreifend,
ergänzend und vor allem verstärkend auf Handeln, Verhalten
und dadurch Regulierung
der Ichstabilisierung und der Überichanpassung. Im Weiterem
ist dies die Grundlage
für pädagogischen Erreichbarkeit und Motivation für
Leistungserbringung.
Aufgrund der „gewollten“ anfänglichen Sprachschwierigkeiten
und der neuen Eindrücke
seines/ ihres neuen Lebensumfeldes durchlebt der/ die Teilnehmer/in
seine/ ihre Denk- und
Handlungsweise bewusster und beginnt sich von seinen alten Verhaltensmustern
zu lösen.
Es ist ihm/ ihr in dieser Situation schwerer möglich, sich
verbal unangemessen gegenüber
anderen (Gleichgesinnten/ deutschen Betreuern/innen) zu äußern.
Er/ sie durchlebt in dieser
Phase eine Zeit der Beobachtung und des Verstehens über
Zuhören und der darauf
folgenden Handlung.
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Die fünf Säulen der Integration
Projektdauer
Die Projektdauer ist in der Regel ab einem Jahr angelegt.
Immer mehr zeigt sich, dass es bei vielen Kindern,
Jugendlichen und junge Erwachsenen
nicht genügt, kurz- bis mittelfristige,
eindimensionale Interventionen und Hilfemaßnahmen
einzuschieben. Wirkliche Verhaltens- und Einstellungsveränderungen
sind oft nur zu
erreichen, wenn eine Gesamtperspektive mit dem
Ziel einer selbstbestimmten, lebbaren
Zukunft geboten wird. Dabei kommt es wesentlich
darauf an, dass dieser Weg durch eine
schulische und methodisch beziehungsorientierte
Kontinuität geprägt ist, so dass der/
die
Betreute seine/ ihre Entwicklungsschritte erfahren
und kontrollieren kann.
Zielgruppe / Indikation
Die Angebote richten sich an Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene nach §§ 27,
34, 41
SGB VIII, je nach Struktur der Teileinrichtung,
die bei Aufnahme zwischen 10 und 17 Jahren
alt sind und mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten
und deutlichen und übergreifenden
Beeinträchtigungen in der psychosozialen
Anpassung belastet sind, die sich wie folgt
darstellen können:
- Störungen aufgrund familiärer
Belastungen
- Defizite in den Bereichen Intelligenz,
Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten
- Kombinierte
Störung der Emotionen und
des Sozialverhaltens; daraus resultierende
psychische Erkrankungen, wie z.B.:
- Reaktive Bindungsstörungen
(gehemmte und ungehemmte Form)
- Posttraumatische
Belastungsstörung
(PTSD)
- Angststörungen
- Anpassungsstörungen
mit Ängsten
4. Auffälligkeiten,
die in größeren
Regelgruppen
Des Weiteren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
5. die vermehrt aus Elternhaus/ Einrichtung abgängig
sind.
6. die sich delinquent verhalten.
7. die Schule verweigern.
8. deren Entwicklung
sich aus Kombination der erstgenannten Punkte
derart auswirkt,
dass sie zwingend aus ihrem Lebens- und Wohnumfeld
genommen werden müssen
und gerade den räumlichen Abstand außerhalb
Deutschlands benötigen, um sich
neu
zu orientieren und zu entwickeln.
Nicht aufgenommen werden können Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene, die
- erhebliche Drogenkonsummuster aufweisen.
- als alkoholkrank eingestuft sind.
- unter die
klassische Haftvermeidung fallen.
- grundsätzlich
die Maßnahme verweigern.
Eine
Aufnahme nach § 35a SGB VIII ist möglich,
wenn ausgeschlossen ist, dass das Kind
oder die/ der Jugendliche/ junge Erwachsene als
psychisch krank nach den ICD10 eingestuft
ist. Die Feststellung „von seelischer Behinderung
bedroht“ ist kein Ausschlusskriterium.
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Spezifische Zielsetzung
- Befähigung
zum zufriedenstellenden, alltagspraktischen Zusammenleben
innerhalb der Lebensgemeinschaft/ Kleinsteinrichtung
- Hilfestellung
zum Abbau emotionaler Unsicherheiten und zum Aufbau angstreduz,ierter
emotional tragfähiger Beziehungen
- Die Jugendlichen/ jungen
Erwachsenen sollen befähigt
werden, Grenzen aus einer Sache
selbst, nicht aus den Anweisungen eines Betreuers zu erkennen.
- Modifikation
von Einstellungen, mit denen die Jugendlichen und jungen
Erwachsenen sich selbst und andere schädigen
- Vermittlung
von schulischem und berufsbezogenem Wissen
- Erlangung Haupt-
oder Realschulabschluss, Abitur
- Berufsausbildungsabschluss
- Mitgestaltung von Freizeitaktivitäten
in Familie und Umfeld
- Stärkung von Eigeninitiative und
Eigenverantwortung
- Wahrung der Ganzheitlichkeit in der individuellen
Entwicklung und in den pädagogischen
Beziehungen.
- In einem intensivpädagogischen Bedingungs-
und Bezugsrahmen werden in natürlicher
Umgebung neue Erlebnisformen und Sozialerfahrungen gefördert.
Die neue, fremde kulturelle
Umgebung reduziert die Anwendung der in Deutschland gewohnten
Verhaltensmuster.
- Die Projektteilnehmer/innen erfahren eine
neue soziale Integration in ihrer Lebensgemeinschaft
und deren Verwandtschafts- und Freundeskreisen.
- Gemeinsame
Aufarbeitung von Konflikten; Suchen nach Alternativen und
Lösungen; Übernahme
von alltäglichen, lebenspraktischen Aufgaben, wie z.
B. Haushaltsführung, Einkauf,
Kochen, Wäsche waschen, Mitbetreuung der Familienmitglieder,
Kindern, Großeltern, Finanzplan,
Geldeinteilung.
- Mitgestaltung familieninterner Unternehmungen,
Ausflüge,
Urlaubsgestaltung
- Förderung des neu gewonnenen Freundeskreises
- Stärkung
der Persönlichkeit. Die spanische
Kultur ist geprägt von einem intensiven familiären
Zusammenhalt. Das Kind/ der/ die Jugendliche/ junge Erwachsene
ist das Zentrum der
Familie, welches gerade im heranwachsenden Alter die größtmögliche
Unterstützung seitens
der Familie, Eltern, Verwandtschaft (Nachbarschaft und Freundeskreis)
erhält.
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Nachbetreuung
Nach erfolgreichem Betreuungsverlauf ist im Sinne der Gesamtsteuerung
die Rückführung in das
deutsche System fester Bestandteil der Maßnahme. Gelernte
Handlungsmuster auf der einen, als
auch die mit Erfolg abgeschlossenen Regelschul-, Berufsschul-
oder Ausbildungsabschlüsse auf
der anderen Seite, können nahtlos in die Weiterbetreuung
und Nachsorge in Deutschland übernommen
werden. Für jede vollstationäre Maßnahme
im Ausland gibt es einen Nachbetreuungsplatz
in Schleswig-Holstein nach §§ 27, 34 ff. - 41 SGB
VIII, als auch §§ 27, 30, 41 (Verselbständigung
in eigenem Wohnraum). Beide Möglichkeiten stehen dem/
der Jugendlichen/ jungen Erwachsenen
je nach Entwicklungsstand nach rechtzeitiger, offizieller
Planung zur Verfügung.
Die therapeutischen Lebensgemeinschaften sind eingebunden in das Qualitätssicherungskonzept
der I.N.S.E.L. Jugendhilfe nach anerkannten Standards der Heimaufsicht des Landes
Schleswig-Holstein. Regelmäßige Betreuung durch Einzelfall-Supervision und Dienstbesprechungen.
Aufnahme: koedukativ ab 10 Jahren Platzzahl: 25
Allgemeiner Funktionsdienst und pädagogische
Leitung:
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